Escort Job Leitfaden 6

| 26. Juni 2013

Nun aber weiter in unserer Leitfaden Reihe für den Escort Job. Mit vielen Themen und Punkte haben wir uns bereits in unserem Escort Magazin befasst. Kommen wir heute einmal auf eine rechtliche Seite. Ein großes Stichwort beim käuflichen Sex, ob im Escort, Bordell oder bei ähnlichen Anbietern ist immer wieder die Sperrzone. Der Name ist vielleicht nicht unbedingt vom Gesetzgeber schön gewählt, doch er steht sinnbildlich für den Zweck. In Sperrzonen darf keine Prostitution stattfinden. Die Auslegung erfolgt aber von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Sperrzonen sind vor allem dafür eingerichtet worden, damit sich keine Laden-Establishments in diesen Gebieten ansiedeln. Es soll die Jugend vor einem Sittenverfall bewahren. So war und ist die Überlegung.

Sperrzone auch für den Escort?

Fakt ist, dass in Deutschland die Prostitution nun seit über 10 Jahren erlaubt ist. Gleichzeitig wird diese mit den Sperrzonen aber immer weiter eingedrängt. Auch der Escort Job fällt unter Umständen darunter. Es gibt Sperrzonen, die nur auf den Straßenstrich oder zum Beispiel ein Bordell ausgelegt sind. Das Arbeiten in der Wohnung oder beim Kunden (Haus, Hotel, Büro) ist davon dann eventuell ausgenommen und somit erlaubt. Ebenso lassen sich aber auch wieder Sperrzonen finden, in denen jeder käufliche Sex verboten ist. Häufig findet man diese in München.

Praktisch dürften Sie dort, wo Sperrzonen alle Bereiche umfassen, keinen Escort Job ausführen. Nun ist es jedoch so, dass sich die meisten Hotels direkt in diesen Sperrzonen befinden. Im Grunde machen sich die Damen im Escort Job bei einem Besuch strafbar. Ordnungsgelder/Bußgelder drohen. Viele Escort Agenturen haben deshalb bereits eine Haftung in Ihren AGB ausgeschlossen. In diesem Falle zahlen oft die Damen oder Herren im Escort Job.

Es wird daher empfohlen sich vor der Tätigkeit genau über die Sperrzonen zu informieren und wie umfänglich diese sind. Ob nur der Straßenstrich damit gemeint ist, oder ob die Regelung sich auch auf den Escort ausdehnt.

Sonderverordnungen

Das Gleiche gilt auch für Sonderverordnungen. In der Regel lassen sich Sonderbestimmungen für die käufliche Liebe zu jeder Stadt mit Google finden oder direkt bei der Stadt erfragen. Bitte gehen Sie beim Escort Job nicht immer davon aus, dass jede Agentur automatisch darüber aufklärt. In Bayern gilt zum Beispiel die Hygieneverordnung. Orale Spielchen und auch sonstiger Verkehr dürfen nur mit Kondom erfolgen. Allerdings gibt es auch wieder Ausnahmen in Bayern. Praktisch kann jedes Bundesland und jede Stadt beziehungsweise Gemeinde ihre eigenen Verordnungen erlassen. Vor dem Beginn der Escort Tätigkeit, sollten Sie sich daher umfassend informieren.

Privatsphäre im Escort Job

Grundsätzlich sollte für den Escort immer eine gesonderte Handynummer genutzt werden. Viele Frauen nutzen einen Fantasienamen. Damit schützen sie sich vor zu aufdringlichen Kunden. Es kommt immer wieder einmal vor, das sich ein Kunde verliebt. Dann wird er natürlich versuchen, alles Mögliche über die Dame herauszufinden. Deshalb gilt, im Escort Job sollten private Informationen nie herausgegeben werden. Auch wenn der Kunde mehr Geld für ganze private Treffen (ohne Agentur) bietet, verweisen Sie ihn dennoch immer nur auf die Escort Agentur. Sollte der Klient jedoch nach und nach zum Stalker werden, ist es notwendig, alle seine Nachrichten zu speichern. Nimmt es auch nach einem klaren NEIN kein Ende, bleibt oft nur die Anzeige (Strafantrag).

Ein anderer Punkt bei der Privatsphäre sind Videos. Seitdem Kameras so unendlich klein geworden sind, können diese beinahe überall versteckt werden. Bei dem Betreten des Schlafzimmers sollte sich die Escort Dame daher vorsichtig umsehen. Besonders nach roten Lämpchen oder auffälligen Verbauungen. Sollte eine Kamera entdeckt werden, die ohne Absprache montiert wurde, ist es ratsam, das Date abzubrechen.

Bald mehr im Leitfaden 7 …

 

Artikelbild von Bjorgvin Gudmundsson (stockvault)