Escort Job Leitfaden 5

| 24. Juni 2013

Im Teil 5 für unseren Escort Ratgeber wollen wir uns weiter mit dem Escort Job beschäftigen. In der nächsten Zeit wird es darüberhinaus auch einen Leitfaden für Kunden mit vielen wertvollen Informationen geben. Doch zunächst konkret zum Escort Job. Wir hatten uns in den letzten Teilen ja sehr explizit mit den Escort Agenturen beschäftigt. Dabei fiel das Stichwort Fotograf und Bild immer wieder.

Das Foto und Ihre Rechte

Fotos gehören zum Escort, doch die Verwendung ist in Deutschland sehr komplex. Wenn Sie bei einem Fotografen Aktaufnahmen oder Dessous-Aufnahmen machen lassen, bedeutet das noch lange nicht, das Sie diese Fotos dann frei zur Werbung nutzen dürfen. Grundsätzlich erwirbt der Fotograf mit Aufnahme ebenfalls Ansprüche. Selbst wenn Sie ihn für die Arbeiten bezahlen, müssen Sie seine Einwilligung haben, wenn eine gewerbliche Anwendung erfolgen soll. Ziemlich kompliziert. Sie haben zwar das Recht am eigenen Bild, der Fotograf aber die Urheberrechte. Aus diesem Grunde dürfen solche Fotos ohne Zustimmung des jeweilig anderen nicht verwendet werden. Zu beachten ist dieses bei der gewerblichen Nutzung. Also wenn Sie mit diesem Bild für Ihren Escort-Job werben wollen. Aus diesem Grunde sollte immer ein umfangreicher Nutzungsvertrag festgelegt werden, der Ihnen auch die gewerbliche Verwendung in jeder Hinsicht erlaubt.  Insbesondere auch um das Recht, Unterlizenzen einzuräumen. Laden Sie nun Ihre Bilder auf einer anderen Webseite zur sexuellen Werbung im Escort hoch, räumen Sie dieser eine Art Unterlizenz ein. Das jedoch bedarf unter Umständen einer zusätzlichen Erlaubnis durch den Fotografen.

Escort Agenturen arbeiten deswegen oft direkt mit eigenen Fotografen zusammen, damit solche Ausschließungspunkte gar nicht erst bestehen. Hierbei stimmen Sie der Veröffentlichung auf einschlägigen Seiten zu. Sie sollten aber sehr genau darauf achten, ob Sie der Veröffentlichung zeitlich widersprechen können. Denn schlussendlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn Sie später mit dem Escort-Job aufhören wollen?

Mein Bild und die Darstellung

Für den Escort Job stellt sich natürlich auch die Frage, ob Sie auf dem Foto erkennbar sein sollen. Viele Escort Agenturen stellen die Bilder so ins Netz, dass Gesichter nicht oder nur schwer zu erkennen sind. Andere Begleitagenturen überlassen den Frauen die Wahl. Hierzu sei gesagt, viele Kunden stört es, das Escort Damen nicht richtig erkennbar sind. Denn das Gesicht ist das wichtigste. Frauen, die im Escort Job erkennbar sind und über ein hübsches Gesicht verfügen, haben es natürlich einfacher. Gleichzeitig ist es natürlich auch verständlich, das Sie einen gewissen Schutz haben möchten. Dabei sollten Sie für sich klären, ob Sie den Escort Job nur nebenbei oder hauptberuflich ausüben wollen. Sind Sie sich bei der Verwendung der Fotos unsicher, empfehlen wir Ihnen auch eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt. In der Regel gilt die Einwilligung nur für den Zeitraum der Tätigkeit. Damit Missverständnisse und Schwierigkeiten nachher bereits mit Vertragsbeginn ausgeschlossen werden, sollte also auch im Vertrag die Nutzung auf diesen Zeitraum begrenzt sein.

Bald mehr im 6. Teil …

Artikelfoto von Stockvault, Андронычева Ксенииия