Vergnügungssteuer

| 1. Juli 2013

Unsere Bundesländer, Städte und Gemeinden sind sehr erfinderisch, wenn es um neu zu erschießende Geldeinnahmen geht. Escort, Bordelle und Co. sind dabei natürlich denkbar gute Ziele. Die Vergnügungssteuer gab es aber in unserer Geschichte schon oft und in vielfacher Form. Nicht nur bei der käuflichen Liebe. Auch im Spielgewerbe wird schon lange für Automaten eine Vergnügungssteuer erhoben. Nachdem im Jahre 2002 die Prostitution legalisiert wurde, gab es natürlich kein Halten mehr. Die Vergnügungssteuer konnte nun endlich auch wieder bei der käuflichen Liebe erhoben werden. Mittlerweile findet sich die Steuer für Lust und Liebe in fast allen Städten. Die Auslegung und die Höhe jedoch sind oftmals sehr unterschiedlich. Dabei zielt die Vergnügungssteuer vor allem auf Läden. Also Bordelle, Saunaclubs und sonstige Etablissements. In einigen Bundesländern wurde diese aber auch nach und nach auf Wohnwagen, Wohnungen und den Straßenstrich ausgedehnt. Vielfach erwies sich die Vergnügungssteuer aber einfach als kaum anwendbar, weswegen im Laufe der kommenden Jahre immer wieder nachgebessert wurde. So lassen sich heute die merkwürdigsten Formen der Vergnügungssteuer finden. Bordelle, Saunaclubs, Sexmessen, Sex Bars und ähnliche Läden bezahlen zum Beispiel die Vergnügungssteuer nach der Fläche. Teilweise kommen weitere Gebühren pro Leinwand und Bildschirm hinzu. Diese zusätzlichen Gebühren können dann um die 50 Euro (pro!) liegen.

Vergnügungssteuer in vielen Formen

Neben diesen festen Pauschal-Kosten kommen natürliche weitere hinzu. So wird in Läden eine Vergnügungssteuer nach dem Düsseldorfer Verfahren für Prostituierte pro Tag berechnet. Diese kann je nach Bundesland und Stadt von 6 bis zu 15 Euro reichen.  In vielen Städten wird dafür sogar eine feste Zahl von Tagen im Monat angesetzt. Diese reichen im Schnitt von 20 bis zu 25 Tagen. War eine einzelne Dame nur wenige Tage im Laden, muss der Besitzer diesen Nachweis erbringen.  Die Steuerbehörden haben längst die käufliche Liebe als eine blühende Steuerlandschaft erkannt und die Mitarbeiterzahl angepasst. In vielen größeren Städten wie Hamburg, Berlin, Köln und anderen Metropolen sind teilweise ganze Mitarbeitergruppen nur mit dem Aufspüren von Läden und Wohnungen beschäftigt. Selbst auf dem Straßenstrich finden immer wieder Razzien der Steuerbehörden statt. Dennoch ist damit zu rechnen, das die Vergnügungssteuer in den kommenden Jahren erweitert und angepasst wird. Immerhin besteht nach Aufsicht der Steuerbehörden noch viel Raum für weitere Regelungen. Soll im Klartext bedeuten: Die Steuereinnahmen können noch massiv in diesem Bereich erhöht werden.

Vergnügungssteuer nicht für Escort

Für den reinen Escort Service ist die Vergnügungssteuer in den meisten Fällen jedoch kein Thema. Hier ist die Steuer wie bei einem regulären Betrieb zu bezahlen. Dass gleiche gilt für Escort Damen. Siehe dazu auch in unserem Escort Leitfaden „Was bin ich“. Anders sieht die Situation jedoch aus, wenn der Escort Service nur ein Nebenprodukt ist und mit Clubleistungen oder einer Wohnung angeboten wird.

Escort Damen und Herren sind selbstständig!

Escort Damen arbeiten in der Regel als selbstständige Unternehmerinnen (Freiberuflich oder als Gewerbe). In diesem Fall unterliegen sie den normalen steuerlichen Regelungen der Freiberufler oder Gewerbetreibenden. Somit muss bei Überschreiten eines gewisses Umsatzes auch die Umsatzsteuer abgeführt werden und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgen. Gleichfalls müssen die Damen vom Escort ebenso eine Einkommenssteuererklärung abgeben und sämtliche Betriebseinnahmen  aufzeichnen. Zu der Art der Aufzeichnung und einigen anderen Details werden wir im nächsten Bericht „Steuerbelege Escort Job“ berichten.

Hinweis:
Alle Angaben und Hinweise sind ohne Gewähr erfolgt. Sie sollten grundsätzlich Rücksprache mit einem Steuerberater halten!