Steuerbelege Escort Job

| 17. September 2016

escortWir haben ja bereits in unserem Escort Leitfaden  die steuerliche Seite angeführt. Im Folgenden möchten wir das einmal weiter Präzisieren. Grundsätzlich sollten Sie im Escort Job natürliche alle Belege über ein Einnahmen und Ausgaben aufbewahren. Es gilt eine Aufbewahrungspflicht (je nach Beleg) von 6 bis zu 10 Jahren. Erst dann dürfen diese vernichtet werden. Nun ist es natürlich schwierig im Escort Job dem Kunden eine schriftliche Rechnung zu stellen oder wohlmöglich eine Quittung auszuschreiben. Letztendlich ist jede Escort Begleitung diskret und der Kunde möchte die wunderschönen Momente im Kopf behalten, nicht jedoch als Papier. In diesem Sinne reicht es grundsätzlich aus, wenn Sie alle Einnahmen genau aufführen. Das bezieht sich auf die Höhe sowie auf die Dauer der Begleitung. Kundennamen sind dabei nicht erforderlich, da diese im Escort Job letztlich sowieso nicht bekannt sind. Wichtig ist jedoch die exakte und wahrheitsgemäße Auflistung. Finanzämter sind mit der Praxis im Escort vertraut. Haben Sie jedoch Ihre eigentliche Tätigkeit umschrieben und sich mit einem Begriff angemeldet, der nicht dem Escort zugeordnet werden kann, könnte es anders aussehen! Daher gilt immer, die Anmeldung als Freiberufler oder als Gewerbetreibender unter wahren Grundsätzen zu formulieren. Bitte lesen Sie dazu auch unseren Escort Job Leitfaden.

Umsatzsteuer – ja oder nein

Bei diesem Thema taucht natürlich auch immer wieder die Frage auf, ob die Umsatzsteuer aufzuführen ist. Es klingt schon ein wenig paradox, das der Kunde bei einem Escort Date 19 Prozent an den Staat entrichtet. Teilweise ist das tatsächlich so. Ob Sie nun jedoch als Escort Dame Umsatzsteuer zu entrichten haben, hängt von 2 Kriterien ab. Zu einem erfolgt mit der Anmeldung durch das Finanzamt ein Erhebungsbogen für die steuerliche Erfassung. Dieser ist auszufüllen. Kurze Zeit später erhalten Sie Ihre eigene Steuernummer. In diesem Erhebungsbogen können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine Umsatzsteuer berechnen wollen oder nicht. Sie können sich für die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) entscheiden, wenn Sie keine Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent berechnen wollen. Die Entscheidung zum § 19 UStG im Escort Job kann aber nur dann erfolgen, wenn die Einnahmen nicht zu hoch sind. Übersteigen die jährlichen Einnahmen 17.500 Euro, kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr angewandt werden. Umsatzsteuer wird zur Pflicht.

Escort Job – Einfache Bucchführung

Die Kleinunternehmerregelung hat für Sie als Escort Dame und bei der Buchhaltung grundlegende Vorteile. Sie können sich um das Wesentliche kümmern. Die Buchhaltung ist auf ein Minimum im Escort Job reduziert. Das bedeutet neben der Belegsammlung, soweit möglich, alle Einnahmen und Ausgaben (Kleidung, Schminke, Provision an Escort Agentur, etc.), einfach aufzulisten sind. Die Gewinnermittlung erfolgt dann im Escort Job mit der Einkommenssteuer-Abgabe einmal jährlich. Hierzu braucht es nur eine Einnahme-Überschussrechnung. Es sei dazu erwähnt, das Sie die Fristen zur Abgabe unbedingt beachten sollten! Die Finanzämter übersenden heute die Unterlagen nicht mehr per Post. Sie geben in der Regel die Steuererklärung für Ihren Escort Job in elektronischer Form ab. Als Frist für die Abgabe zum Vorjahr gilt dabei meistens der 30.05 im laufenden Jahr. Über den genauen Termin sollten Sie sich aber jedes Jahr aktuell informieren.

Hinweis:
Alle Angaben und Hinweise sind ohne Gewähr erfolgt. Sie sollten grundsätzlich Rücksprache mit einem Steuerberater halten!