Nach wie vor beschäftig die Baugenehmigung für ein Laufhaus in Berlin die Gerichte. Direkt am Kurfürstendamm sollte oder soll ein Laufhaus entstehen. Diesen Plänen hängt bereits ein langjähriger Rechtsstreit an, der erst vor Kurzem wieder einen neuen Höhepunkt fand. Das Oberverwaltungsgericht verweigerte die Genehmigung für ein Laufhaus direkt an der Kurfürstenstraße. Doch damit endet die Rechtssache noch keinesfalls. Nach wie vor ist alles offen.
Laufhaus Kurfürstenstraße
Die Pläne liegen schon viele Jahre zurück. Im Jahre 2008 erfolgte der erste Bauantrag für ein Laufhaus, das in den obersten Etagen des Wegerthauses entstehen sollten. Den Plänen nach sollten bis zu 48 Zimmer entstehen. Prostituierte hätten im Laufhaus nach Bedarf ein Zimmer anmieten und die Kunden direkt bei geöffneter Tür anwerben können. Der Antrag wurde aber bereits damals von dem CDU-Politiker Bernd Krömer (damals Baustadtrat von Berlin-Schöneberg) abgelehnt. Seiner Ansicht hätte das Laufhaus in Berlin gerade im „Kiez“ die Situation unnötig erschwert.
Laufhaus vor dem Verwaltungsgericht
So klagte die Betreiberin zunächst vor dem Verwaltungsgericht. Dieses bestärkte die Auffassung der Behörde und gab dieser im März 2010 Recht. Grund der Sachlage war vor allem, dass bereits ein Straßenstrich besteht. Würde nun noch ein Laufhaus in unmittelbarer Nähe dazukommen, würde es aus städtebaulicher Sicht einen nicht mehr vertretbaren Umfang einnehmen. Die Klägerin ging daraufhin in Berufung. Der Fall zum Laufhaus endete zunächst vor dem Oberverwaltungsgericht. Gleichzeitig änderte der Bezirk das Planungsrecht in dem betroffenen Gebiet. Somit bestätigten die Richter am OVG mit Urteil vom 07. Juni 2012, das eine Baugenehmigung für das Laufhaus nicht erteilt werden könnte. Auf den Straßenstrich hingegen hat das Urteil jedoch keine Auswirkungen.
Laufhaus erwirkt Revision
Doch die Klägerin legte Revision gegen das Urteil ein. Zunächst mit einem Teilerfolg. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht hat nun den Rechtsstreit in den letzten Tagen um das Laufhaus erneut an das Oberverwaltungsgericht zurück verwiesen. Grund dafür waren die von der Klägerin eingebrachten Hilfsanträge. Demnach hätte die Behörde mit Inkrafttreten der Veränderung im Planungsrecht neu über den Bauantrag entscheiden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht konnte jedoch über die Erfolgsaussichten der Hilfsanträge nicht abschließend entscheiden.
Foto: Josef T. Rezaie / piqs.de