Escort – Krankenversicherung

| 4. Oktober 2017

Ein heikles Thema beim Escort Job ist natürlich die Krankenversicherung. Jeder von uns muss bei einer Krankenkasse versichert sein. Das hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren beschlossen. Grund dafür war, das man dafür sorge tragen wollte, das jeder über eine Absicherung verfügt. Allerdings wirkte sich das Gesetz eher kontraproduktiv aus. Die Zahl derer, die über keine Krankenversicherung verfügen, ist in Deutschland höher als je zuvor. Für Escort Damen ist der Abschluss einer Krankenversicherung generell nicht leicht. Insbesondere ist heute bislang immer noch nicht eindeutig geklärt, wie sich eine Krankenversicherung bei speziellen Geschlechtskrankheiten, die im Escort entstehen können, verhalten muss. Hier wird es in den nächsten Jahren wohl noch entsprechende Gerichtsurteile geben. Wichtig ist aber grundsätzlich, dass Sie im Escort Job über eine gültige Krankenversicherung verfügen. Viele Damen geben falsche Berufsbezeichnungen dafür an. Das ermöglicht zwar den einfacheren Zugang und spart sogar deutlich Kosten, kommt aber dennoch irgendwann ans Tageslicht. Wir möchten deshalb einmal näher einen Blick auf diesen Bereich werfen.

Krankenversicherung, welche Möglichkeit

Als Escort Dame arbeiten Sie in der Regel als selbstständige Unternehmerin. Damit steht Ihnen das Wahlrecht zu. Sie können sich für eine private Krankenversicherung oder aber eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Beide Formen haben Vor- und Nachteile. Fakt ist jedoch auch, dass privat Krankenversicherte bei Behandlungen ganz klar bevorzugt werden. Doch das soll nicht Thema in diesem Artikel sein.  Es sei übrigens zu beachten, das eine private Krankenversicherung auch Ihre Bonität (Schufa) prüfen kann. Viele gesetzliche Krankenkassen (z.B. AOK) erweisen sich jedoch oft einfacher bei der Aufnahme.

Wir haben mit einigen Gesellschaften gesprochen. Auch wenn diese grundsätzlich dem Gesetz nach verpflichtet wären Escort Damen aufzunehmen, weigern sich viele Gesellschaften oder kalkulieren entsprechend hohe Beiträge (Risikozuschuss), dass ein Beitritt nicht lohnt. In Deutschland gibt es daher in der Tat nur wenige Krankenversicherungen, die Escort Damen oder Herren aufnehmen würden.

Auflagen für Escort Damen

Als ein wenig diskriminierend wirken die Methoden der Krankenversicherungen.  Bei einigen Gesellschaften soll damit aber auch gleichzeitig eine Anfrage vermieden werden. Auch hier sollte der Gesetzgeber einmal genau prüfen. Als Escort Dame oder Callboy reicht eine Gesundheitsprüfung in vielen Fällen nicht aus. Ein Bericht vom Gesundheitsamt wird oft sogar erwartet. Drogen werden mit dem Escort und der käuflichen Liebe von den Krankenversicherungen wie selbstverständlich miteinander verbunden. Deshalb müssen Sie damit rechnen, auch einen aktuellen Drogenscreening vorzulegen. Ein HIV-Test wird mit den weiteren Untersuchungen ebenso stattfinden.

Für Damen aus dem Ausland, die im Escort Job arbeiten, gelten weitere Bedingungen. Wobei hier eventuell auch die Heimatversicherung (sofern Sie aus einem EU-Staat kommen) anerkannt wird. Ausländische Escort Frauen müssen eine Wohnsitzmeldung in Deutschland nachweisen können. Unter Umständen ist eine Arbeitsgenehmigung erforderlich.

Welchen Beruf soll ich angeben

Entscheiden Sie sich als selbstständige Escort Dame für eine freiwillige Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, gelten die sogenannten Tätigkeitsschlüssel. Escort fällt hierbei in den Bereich Prostitution. Dabei gilt fast immer der Tätigkeitscode 913.

Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, muss dabei die Tätigkeit, der Beruf, wahrheitsgemäß genannt werden. Als Beruf sollte daher Escort oder Prostitution notiert werden.

Selbstbeteiligung – ja oder nein

Je nach Krankenversicherung entstehen hohe monatliche Prämien. Das Risiko bei Escort Damen ist sehr hoch. Dementsprechend steigen die Prämien (Risikoaufschlag). Da Sie selbstständig sind, müssen Sie den kompletten Satz bezahlen. Viele Freiberufler in normalen Berufen haben mit der Höhe schon oft Ihre Probleme. Eine Möglichkeit, die Prämie zu reduzieren besteht, in dem Sie eine höhere Selbstbeteiligung wählen. In der Regel können Sie diese frei von 50 bis zu 5.000 Euro auswählen. Damit reduzieren Sie deutlich den monatlichen Beitrag. Allerdings sollten Sie sicherheitshalber auch immer über eine liquide Rücklage für die Selbstbeteiligung verfügen. Wir empfehlen eine Selbstbeteiligung, diese sollte jedoch maßvoll und moderat gewählt werden. Also zum Beispiel zwischen 300 bis 1.000 Euro liegen (je nach persönlichen Möglichkeiten).

Anmerkung

Junge Damen, die oft noch bis zum 23. (bzw. 25.) Lebensjahr bei Ihren Eltern mitversichert sind, nutzen gerne auch dann weiterhin im Escort die Krankenversicherung. Wir weisen jedoch daraufhin, dass eine solche Kombination schwierig ist. Da grundsätzlich damit gewissen Anforderungen verknüpft sind. Die Arbeit als Escort Dame erfüllt dieses jedoch nicht. Damit könnte die Krankenkasse Regressforderungen an Sie stellen und Leistungen auch einstellen. Gerade im Bereich Escort empfehlen wir Ihnen, offen und ehrlich zu sein! Falsche Angaben führen letztlich früher oder später immer zu Problemen und sollten vermieden werden.