Escort Job Leitfaden 1

| 19. Juni 2013

Sie wollen als Frau oder als Mann im Escort tätig werden. In der Regel lässt sich sagen, nichts einfacher als das. Dennoch gibt es viele Punkte zu beachten beim Escort Job. Sie können viel Geld verdienen, aber ebenso auch verzweifelt auf gute Kunden warten und sehen, wie Ihr Kontostand immer mehr ins Minus läuft. Wir haben daher einmal einen hoffentlich nützlichen Ratgeber für alle Frauen und Männer zusammengestellt, die im Escort Job einsteigen wollen. In diesem Artikel und den folgenden präsentieren wir Ihnen dazu sehr umfangreiche Informationen in unserem Escort Magazin.

Escort und das Alter

Im Internet sind sehr viele unterschiedliche Zahlen zu entnehmen. Einige reden von 21 Jahren andere von 18 Jahren als Einstieg in den Escort. Fakt ist aber, wenn Sie den Escort Job ausüben wollen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. In der Schweiz konnten Sie früher bereits als 16-jährige im Escort frei tätig sein. In Deutschland gilt aber die Volljährigkeit. Viele Agenturen benennen aber nicht ohne Grund das Alter von 21 Jahren. Kunden sind wählerisch und verlangen in diesem Bereich sehr viel. Dabei geht es nicht einmal so sehr um die intimen Bedürfnisse, als um das Zwischenmenschliche und dem Drumherum. Mit zu jungen Frauen haben viele Escort Agenturen oft Probleme gehabt. Aus diesem Grunde bieten viele Escort Agenturen den Job nur ab über 21 Jahren an.

Was bin ich

Escort Job, auch wenn sich diese Kombination wie ein Arbeitsvertrag anhört, sollte Ihnen ganz klar sein, dass sie als selbstständige Unternehmerin arbeiten. Das hat Vorteile, bringt aber auch viele Kosten mit sich. Damen, die im Escort Job Vollzeit arbeiten, müssen zum Beispiel den vollen Satz der privaten Krankenversicherung bezahlen. Nicht alle Frauen geben Ihren tatsächlichen „Beruf“ an. Denn damit würden die Beiträge enorm nach oben gehen. Das Gleiche gilt natürlich auch für Männer. Wir können Ihnen jedoch nur raten, alle Daten wahrheitsgemäß zu benennen. Denn irgendwann später kommt eine Falschangabe auf Sie zurück. Bis heute ist es umstritten, wie und als was sich Frauen anmelden müssen. Mit einem Blick auf Deutschland findet man die unterschiedlichsten und fantasievollsten Eintragungen. Fakt ist, wer eine direkte Escort Agentur anmeldet, ist beim Gewerbeamt richtig. Wer jedoch nur im Escort Job tätig sein möchte, dem reicht oft auch eine Anmeldung als Freiberufler. Hierzu reicht eine einfache Meldung an das zuständige Finanzamt am Wohnort. Von dort erhalten Sie dann alles Weitere übersandt. Immer wieder haben Damen im Escort Job erlebt, dass das Gewerbeamt eine Anmeldung ablehnte und auf den freiberuflichen Status verwies. Ist das Finanzamt anderer Ansicht, wird es Sie automatisch darauf hinweisen. Wichtig ist jedoch das Sie mit Beginn der Tätigkeit angemeldet sind.

In München hingegen, wo die Behörden als sonst sehr konservativ gelten, ist die Anmeldung beim Gewerbeamt sogar erwünscht. Natürlich sollte Sie nicht als Prostituierte erfolgen. Melden Sie dort ein Gewerbe als Hostess oder Begleitservice an. Wichtig ist nur, dass die Bezeichnung Ihrem Escort Job nahe kommt und keinesfalls irreführend (also täuschend) ist. Dennoch ist nach wie vor die Situation sehr ungeklärt und jedes Bundesland denkt anders darüber. Steuerberater empfehlen daher die Anmeldung als Freiberufler/in in diesem Bereich direkt beim Finanzamt vorzunehmen. Formular: anmeldung freiberufler

++++++ Lesen Sie bald mehr im 2. Teil

 

Artikelbild von Andrey (piqs.de)