Anlass für unseren Artikel sind zahlreiche Zuschriften, die wir von Aphrodisia Escort Berlin in regelmäßigen Abständen erhalten. Dabei geht es vorwiegend um die Bewerbung bei einer Agentur und die einzelnen Konditionen, die auch manchmal bei zu Erstaunen führen. Vanessa schrieb in einer eMail an Aphrodisia Escort Berlin, das die Agentur sage und schreibe 54 Prozent an Provision haben wollte. Eindeutig zu viel. Eine andere Agentur wünschte sich eine genaue Aufstellung aller erhaltenen Geschenke und Sachleistungen, um diese dann auch mit einer Provision versehen zu können. Eindeutig unseriös. Es gibt so viele „Dicke Dinger“, die wir beinahe regelmäßig von den Frauen mitgeteilt bekommen, wenn sie sich bei einer Escort Agentur bewerben. Daher haben wir nachfolgend erneut eine Liste mit den wichtigsten Punkten für alle Escort Damen einmal aufgeführt.
Aphrodisia Escort Berlin – Bewerbung als Escort Dame
Es ist in der Tat üblich, dass sich Frauen bei einer Agentur auch schriftlich (eMail, Fax, über die Homepage, etc.) bewerben. Seriöse Agenturen haben hohe Erwartungen, nur die wenigsten Damen können diese auch tatsächlich erfüllen, so Aphrodisia Escort Berlin. Grundsätzlich bestehen dabei zwei Arten von Vermittlungsmöglichkeiten.
- Exklusive Vermittlung durch Agentur
Aphrodisia Escort Berlin: Die Damen stehen nur bei einer Begleitagentur unter Vertrag.
Vorteil: Das gesamte Marketing kann sehr gezielt erfolgen, ohne das andere Agenturen plötzlich mit völlig unterschiedlichen Werbemaßnahmen auftreten. Die Seriosität bleibt gewahrt. Das lohnt sich aber nur, wenn die Agentur wirklich über einen bereits festen Kundenstamm verfügt und so für Aufträge sorgen kann. Andernfalls sollte die zweite Version ins Auge gefasst werden.
- Einfacher Vermittlungsvertrag
Aphrodisia Escort Berlin: Hier kommt nur ein einfacher Vertrag für die Vermittlung zustande. Die Damen dürfen sich ohne Weiteres auch von weiteren Agenturen vertreten lassen.
Nachteil: Die Escort Damen sind unter verschiedenen Pseudos und Angaben zu finden. Das kann leicht unseriös wirken.
Aphrodisia Escort Berlin- Das Erste Treffen
Verträge sollten bis zum ersten Termin keinesfalls unterschrieben werden. Immer wieder hören wir davon, das die Frauen bereits vor der persönlichen Bewerbung bei der Escort Agentur einen Vertrag erhalten. Mit der Bitte um Unterzeichnung. Das sollte auf keinen Fall erfolgen. Etwas anderes ist das jedoch, wenn es sich dabei lediglich um eine Schweigevereinbarung handelt. Alle Informationen und Daten, die im Bewerbungsgespräch besprochen werden, dürfen so von der Bewerberin nicht öffentlich gemacht werden. Solche Vereinbarungen kennen wir von Aphrodisia Escort Berlin und sind durchaus üblich.
Unser Rat
Abgesehen von der Schweigeerklärung sollten Sie sich jeden Vertrag bei der Bewerbung in einer Escort Agentur genau durchlesen. Nehmen Sie die Dokumente mit und lassen Sie sich vor allem Zeit. Rät man Ihnen jedoch zu einer sofortigen Unterschrift, sollten Sie misstrauisch werden. Aphrodisia Escort Berlin: Gute Agenturen haben das nicht nötig!
Wie hoch ist die Provision
Auch das ist immer wieder ein Reizthema. In der Regel verlangen Agenturen einen Provisionssatz von 25 – 45 Prozent. Über die Höhe wollen wir hier nicht diskutieren. 45 Prozent sind angebracht, wenn die Agentur gute und zahlungskräftige Kunden hat. Dabei gibt es weiter sehr unterschiedliche Modelle, wie Aphrodisia Escort Berlin weiß. Einige Escort Agenturen nehmen das Geld treuhänderisch in Gewahrsam und zahlen es nach einer festen Vereinbarung aus. Andere senden den Escort Damen eine Rechnung. Das Problem kommt vor allem dabei zustande, in welchem Umfang die Agentur die Abwicklung für die Damen vornimmt. Aphrodisia Escort Berlin weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil vom Finanzgericht München (3 V 3225/12) hin. Demnach reicht es nicht aus, das der Begleitservice selbst nur die Umsatzsteuer für die reguläre Provision (für die Vermittlung) versteuert. Wickelt die Agentur zum Beispiel die gesamte Abwicklung für die Escort Damen ab und tritt somit als direkter Vertragspartner für den Kunden in Erscheinung, wird die Agentur einem Bordellbetrieb gleichgestellt.
Im Klartext bedeutet das: Die Umsatzsteuer wird nicht nur von der erhaltenen Provision berechnet, sondern vom gesamten Betrag, der angefallen ist. Damit entstehen grundsätzlich größere Probleme. Denn auch die Escort Damen selbst müssen ja (da sie selbstständig arbeiten) eine Steuererklärung abgeben. Das Urteil (3 V 3225/12) führte zu viel Unsicherheit. Nach Ansicht von Aphrodisia Escort Berlin hat das Gericht dabei nicht berücksichtigt, dass die Agentur nur bis zu einem gewissen Rahmen das Geschäft anbahnt. Allerdings keine verbindlichen Aussagen, über sexuelle Leistungen mit dem Kunden treffen kann. Denn das ist nach geltendem Recht in Deutschland einzig Angelegenheit zwischen dem Kunden und der gebuchten Escort Lady, kann also nicht verbindlich durch einen 3. gebucht werden. Auch wenn die Prostitution in Deutschland legalisiert wurde, ist das Steuerrecht dahingehend bei Weitem noch nicht angepasst worden.
Was muss die Escort Damen bezahlen
Bei der Bewerbung Escort Agentur fallen für die Damen keine Kosten an. Kommt es zu einer Zusammenarbeit, übernehmen seriöse Agenturen natürlich auch die anfallenden Kosten für das Fotoshooting und Co. Allerdings kann es sein, das diese später mit den Aufträgen nach und nach abgerechnet werden. Direkte Vorauszahlungen sind jedoch unüblich.
Wie sind Geschenke zu werten
Aphrodisia Escort Berlin weiß durchaus, das es üblich ist, das Escort Damen auch Geschenke erhalten. Diese müssen der Escort Agentur natürlich nicht gemeldet werden. Dennoch müssen die Escort Damen diese Gaben unter Umständen in der Steuererklärung als Geldwerten Vorteil abrechnen. Hierbei sollten die Punkte aber mit einem Steuerberater besprochen werden, denn die Geldwerten Vorteilen gelten vordergründig für Arbeitnehmer, lassen sich aber in einigen Bereichen auch in den Selbstständigen-Bereich verlagern.
Muss sich die Escort Dame behördlich anmelden
Ja! Bei einer Bewerbung Escort Agentur wird lediglich ein Vermittlungsverhältnis vereinbart. Aphrodisia Escort Berlin: Die Damen sind aber als Selbstständige/Freiberuflerinnen unterwegs und müssen sich demgemäß beim Finanzamt oder dem Gewerbeamt anmelden. Dabei ist die Art der Tätigkeit wahrheitsgemäß anzugeben. Auch Steuern sind somit auf die Escort Tätigkeit zu zahlen. Ob die Frauen jedoch direkt eine Umsatzsteuer berechnen müssen/können, hängt davon ab, welchen Umfang die Tätigkeit einnimmt. Insbesondere, welche Einkünfte erzielt werden (siehe hierzu: § 19 UStG, Kleinsteuerregelung).